Schlagwort: Zahlungsverzug

  • mittlerweile überholt! (40-EUR-Verzugspauschale)

    mittlerweile überholt! (40-EUR-Verzugspauschale kann auch im Arbeitsrecht gefordert werden)  aktueller Beitrag hierzu § 288 Abs. 5 BGB regelt, dass ein Gläubiger im Falle des Schuldnerverzuges neben Verzugszinsen pauschal als Verzugsschaden 40 EUR vom Schuldner verlangen kann, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Was bedeutet das im Arbeitsverhältnis? Im Arbeitsverhältnis ist der Arbeitnehmer Gläubiger der Lohnforderung,…