Das ganze Jahr krank und trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Das ganze Jahr krank und trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Für viele Arbeitnehmer ist der Blick auf die Entgeltabrechnung für den November ein freudiges Ereignis. Wenn der Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld zahlt, dann zahlt er es meist mit der Novemberbergütung aus.

Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht.

Aber: Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, wenn der Arbeitgeber sich zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet hat.

Ein Anspruch kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben, wenn dieser auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, oder aus einer Betriebsvereinbarung.

Ein Anspruch kann sich auch aus einer sogenannten „betrieblichen Übung“ ergeben. Hat der Arbeitgeber beispielsweise drei Jahre in Folge ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld gezahlt und nicht jeweils darauf hingewiesen, dass er es jedes Jahr aufs Neue entscheiden möchte, ob er ein Weihnachtsgeld zahlt, dann soll sich der Arbeitnehmer darauf verlassen können, dass er fortan ein Weihnachtsgeld erhält. Es entsteht ein Anspruch allein durch die dreimalige vorbehaltlose Zahlung.

Kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld wegen Krankheit gekürzt werden?

Ja. Das Kürzungsrecht muss aber wirksam vereinbart sein.

Für das Recht, Sonderzahlungen wegen Krankheit zu kürzen, gibt es gesetzliche Grenzen. § 4a Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt eine Kürzung nur bis maximal einem Viertel des durchschnittlichen Tagesverdienstes pro Krankheitstag. Werden diese überschritten ist meist die gesamte Reglung zum Kürzungsrecht unwirksam und der Arbeitgeber darf dann gar nicht mehr kürzen.

Beispiel: Der Arbeitnehmer bekommt ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3.250 EUR. Dies entspricht bei einer 5-Tage-Arbeitswoche einem durchschnittlichen Bruttoentgelt von 150 EUR pro Arbeitstag. Der Arbeitnehmer war im laufenden Jahr sechs Wochen krank. Das Weihnachtsgeld darf maximal um 1.125 EUR gekürzt werden. (30 Krankheitstage x Vierteltagesverdienst).

Kann ich Weihnachtsgeld verlangen, obwohl ich das ganze Jahr krank war?

Kommt drauf an: ja, wenn ein Anspruch besteht (siehe oben), aber keine wirksame Kürzungsreglung existiert. In so einem Fall entsteht auch bei mehrjähriger Krankheit der Anspruch Jahr für Jahr, allein weil das Arbeitsverhältnis besteht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht