Kündigung erfolgreich zurückweisen —
7-Tage-Frist beachten
Warum ist die 7-Tage-Frist wichtig?
Die Zurückweisung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Zurückweisung formal richtig erklärt wird und innerhalb einer 7-Tage-Frist ab Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.
Kündigung zurückweisen – das Wichtigste in Kürze:
Kündigungen können , wenn die Kündigung von einer nicht zur Vertretung berechtigten Person unterzeichnet wurde, zurückgewiesen werden.
Die Zurückweisung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Zurückweisung formal richtig erklärt wird und innerhalb einer 7-Tage-Frist ab Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.
Der Arbeitgeber muss dann neu kündigen, was in aller Regel dazu führt, dass der Arbeitgeber nur noch zu einem späteren Termin kündigen kann.
Sie bekommen also länger Geld, in der Regel mindestens einen Monat, unter Umständen aber auch mehrere Monate. Daher gilt: Kündigung erhalten? Sofort Anwalt kontaktieren!
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Kündigung zurückweisen – die Details:
In größeren Unternehmen, oft bei Betrieben mit vielen kleinen Betriebsstätten, werden die Kündigungsschreiben nicht selten von einem Betriebsstättenleiter, Werksdirektor oder einer sonstigen verantwortlichen Person unterzeichnet.
Eine Kündigung kann rechtlich aber nur von einer Person erklärt werden, die für einen Kündigungsempfänger erkennbar zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist. Dies sind in aller Regel nur Geschäftsführer*innen, Vorstände und Prokurist*innen. Das sind Funktionsträger, die kraft Gesetzes zur rechtlichen Vertretung des Unternehmens befugt sind.
Soll eine andere, nicht kraft Gesetzes vertretungsbefugte Person die Kündigung erklären, muss der Kündigung eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift des Geschäftsführers oder Vorstandes beigefügt sein. Ist dies nicht der Fall, weil keine Vollmacht oder nur eine Vollmachtskopie oder eine Vollmacht mit aufgedruckter Unterschrift beigefügt wurde, kann die Kündigung vom Empfänger gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden.
Diese Zurückweisung der Kündigung muss gemäß der gesetzlichen Reglung aber „unverzüglich“ erfolgen. Sonst ist das Recht zur Zurückweisung verwirkt. „Unverzüglich“ bedeutet in Juristensprache „ohne schuldhaftes Zögern“, also im Grunde „sofort“. Die Rechtssprechung ist jedoch etwas großzügiger und erkennt Zurückweisungen bis zum Ablauf einer Woche ab Zugang der Kündigung an.
Welchen Vorteil bringt mir die Zurückweisung als Kündigungsenmpfänger? Der Arbeitgeber muss wegen dieses Formfehlers neu kündigen. Wird, wie sehr häufig, die Kündigung kurz vor dem Ende des Monats ausgesprochen, kann die neue Kündigung oft nicht mehr fristgemäß zum ursprünglichen Beendigungsdatum ausgesprochen werden. Das bringt in der Regel mindestens eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um einen Monat. Bei Reglungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, wonach eine Kündigung nur zum Quartalsende oder Halbjahresende möglich ist, verlängert sich das Arbeitsverhältnis sogar um mehrere Monate.
Daher sollte, auch wenn man grundsätzlich drei Wochen Zeit hat, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben, zur bestmöglichen Chancensicherung sofort nach Erhalt der Kündigung ein Anwalt beauftragt werden. Der wird für Sie sofort prüfen, ob eine Zurückweisung der Kündigung möglich ist. Selbst wenn die Kündigung ein Geschäftsführer unterschrieben hat, bedeutet das nicht automatisch, dass das so in Ordnung ist. In manchen Unternehmen dürfen bestimmte Geschäftsführer nur zusammen mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen unterzeichnen. Dies ergibt sich aus den Eintragungen des Unternehmens im Handelregister. Ein guter Anwalt wird das sofort prüfen.
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