Kündigung prüfen lassen

Unser Kündigungs-Check

Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten?

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Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten oder wurde Ihnen diese angedroht?
Keine Sorge, Sie sind nicht allein – doch jetzt heißt es: schnell handeln!

Jens Peter Huth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Warum ist schnelles Handeln so wichtig?

Das Gesetz schreibt eine Frist von nur drei Wochen vor, um gegen eine Kündigung vorzugehen.

Verpassen Sie diese Frist nicht! Sonst verlieren Sie die Chance auf:

  • Eine hohe Abfindung
  • Weiterbeschäftigung
  • Bessere Verhandlungsposition

Lassen Sie sich nach Erhalt einer Kündigung nicht mit in Aussicht gestellten Vereinbarungen (Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag mit möglicher Abfindung) hinhalten! Ab Erhalt der Kündigung läuft die Zeit „für“ den Arbeitgeber und „gegen“ Sie.

Jetzt Kündigung prüfen lassen

Ihre Möglichkeiten nach einer Kündigung

  • Kündigung prüfen lassen: Ist Ihre Kündigung rechtens? Wir analysieren Ihren Fall.
  • Kündigung anfechten: Setzen Sie sich zur Wehr – oft gibt es gute Erfolgschancen.
  • Rechtsberatung Kündigung: Erfahren Sie, welche Optionen Sie haben.
  • Abfindung sichern: Nahezu alles ist verhandelbar!
  • Arbeitsrecht Kündigungsschutz: Profitieren Sie von Ihrem gesetzlichen Schutz.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Außerhalb der Bürozeiten: 015678 40 25 40

Warum sollten Sie sich rechtlich beraten lassen?

  • Viele Kündigungen sind rechtlich unwirksam und damit „anfechtbar“ – nutzen Sie diese Chance!
  • Kündigungsschutzgesetz: schützt Sie nur, wenn Sie sich innerhalb von drei Wochen wehren.
  • Besonderer Kündigungsschutz: besteht z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder als Betriebsrat.
  • Abfindung verhandeln: Die übliche Formel lautet „½ Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“, doch oft ist mehr möglich!
  • Risiken vermeiden! Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag ohne vorherige fachanwaltliche Beratung! Sie riskieren damit Nachteile beim etwaigen Bezug von Arbeitslosengeld.

Unser Ziel: Maximale Abfindung und optimale Bedingungen für Sie!

Jens Peter Huth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was tun nach einer Kündigung?

1. Kündigung erhalten? Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts!

2. Kontakt aufnehmen: Lassen Sie sich umgehend von einem Experten beraten.

3. Rechte nutzen: Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen uns für Sie ein!

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern

Rechtslage & Hintergrundwissen

Die Rechtswirksamkeit von Kündigungen im Arbeitsrecht ist häufig unklar oder offensichtlich nicht gegeben. Besonders wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, gibt es oft Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen. Im Rahmen einer fristgemäß erhobenen Kündigungsschutzklage kann über eine Abfindung, über den Inhalt eines Zeugnisses und andere Punkte, die Ihnen wichtig sind, verhandelt werden.

Doch auch außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes kann eine Kündigung unwirksam sein – etwa durch:

  • Schwangerschaft oder Elternzeit
  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Betriebsratsmitgliedschaft oder Datenschutzbeauftragte/r
  • Formelle Fehler in der Kündigung

In vielen Fällen ist die Höhe der Abfindung Verhandlungssache. Eine gängige Orientierung ist:

„½ Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ – aber oft ist mehr möglich!

Wir verhandeln für Sie nicht nur die Abfindung, sondern auch:

  • Zeugnisnote
  • Bezahlte Freistellung während der Kündigungsfrist
  • Weiternutzung von Dienstwagen
  • Auszahlung offener Überstunden und Sonderzahlungen
  • Sprinterklausel (früheres Ausscheiden bei neuem Job gegen erhöhte Abfindung)
  • Art der externen und internen Kommunikation Ihres Ausscheidens (Wording)

Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie Ihre Rechte ➜